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Archiv für die Kategorie ‘EU-Wahl 2009 Österreich

Europarechtler: Neutralitätsstatus und ein EU-Kommissar für jedes Land liefern Argumente gegen EU-Volksabstimmung.

Die Zugeständnisse, die beim jüngsten EU-Gipfel an Irland gemacht wurden, um den Vertrag von Lissabon zu retten, haben auch Auswirkungen auf die Debatte in Österreich. Darauf weist der Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck im SN-Gespräch hin. „Wenn jedes Land seinen eigenen Kommissar behält, fällt ein wichtiges Argument der Vertragsgegner für eine Volksabstimmung weg“, erklärt Obwexer.

Ähnlich sei das mit der Zusicherung für die Neutralität. Die Regierung in Dublin hatte vom Europäischen Rat in Brüssel außerdem eine Erklärung verlangt, wonach in Fragen der Ethik (Abtreibungsverbot) oder der Sozialsysteme (Pensionen) weiter jeder EU-Mitgliedsstaat selbst seine Linie festlege. Mit diesen Zusagen will die Regierung von Premier Brian Cowen voraussichtlich im Herbst 2009 ein zweites Referendum über den EU-Vertrag abhalten. Falls bis dahin auch Tschechien den Vertrag ratifiziert hat und Irland ja sagt, gilt die neue Rechtsgrundlage Europas automatisch.

Munition gegen Skeptiker

Bereits beim EU-Gipfel hatten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) darauf hingewiesen, dass die an Irland gemachten Zusagen auch für Österreich von Bedeutung seien. Beide vermieden aber das Wort „Volksabstimmung“.

Ursprünglich war eine von 27 auf 18 Mitglieder verkleinerte EU-Kommission ab Ende 2009 geplant. Die Reform samt Rotationssystem wurde dann auf 2014 verschoben und nun versenkt. Parallel dazu werden wenige Monate vor der EU-Wahl in Regierungskreisen Argumente gesammelt, um den EU-Gegnern nach einer Volksabstimmung auch in Österreich Paroli bieten zu können. Dort hat offenbar eine verfassungsrechtliche Sichtweise Priorität, nach der über normale EU-Verträge in Österreich eine Volksabstimmung gar nicht mehr zulässig ist. Hintergrund dafür ist eine Neufassung des Artikels 50 der Bundesverfassung, die seit 2008 gilt. Diese habe eine dritte Kategorie von Staatsverträgen geschaffen, nämlich geänderte EU-Verträge. Auf dieser Basis wurde der Vertrag von Lissabon in Österreich im April 2008 ratifiziert. Nun sei eine Volksabstimmung über EU-Staatsverträge nur noch möglich, wenn der Nationalrat ein eigenes Verfassungsgesetz darüber beschließe – also mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Nach derzeitigem Stand brauchen die Koalitionsparteien dazu die Stimmen einer Oppositionspartei. Demgegenüber sind Volksabstimmungen bei einer Teiländerung der Verfassung nach Artikel 44 B-VG schon mit einem Drittel der Stimmen im Nationalrat durchsetzbar – die FPÖ müsste dafür eine der anderen Parteien gewinnen. Außer Streit steht, dass bei einer Gesamtänderung der Verfassung (wie beim EU-Beitritt, Anm.) ein Referendum zwingend vorgeschrieben ist.

Die SN befragten dazu den Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Aus seiner Sicht sind sich Verfassungsjuristen hier einig. Die Änderung des Artikels 50 sei nur eine sprachliche Vereinfachung gewesen, habe aber die Rechtslage nicht geändert. Somit könne weiterhin ein Drittel der Nationalräte eine fakultative Volksabstimmung beschließen. Europarechtler Obwexer teilt diese Ansicht. Zwar seien nach dem Wortlaut des Artikels 50 B-VG beide Interpretationen möglich, doch insgesamt sei der Wille des Gesetzgebers klar, dass eine fakultative Volksabstimmung weiterhin möglich sein müsse. Die Frage stellt sich spätestens, wenn die politischen Zugeständnisse an Irland in EU-Recht zu transferieren sind. Dann ist eine Ratifizierung in allen 27 EU-Ländern nötig. Dazu kommt der Beitrittsvertrag des nächsten EU-Mitglieds – Kroatien oder Island, falls es bald den Antrag stellt – in Frage.

Gerald Stoiber Salzburger Nachrichten

Grüner Dreikampf. Johannes Voggenhuber sagt, die Grünen müssten den Populisten im EU-Wahlkampf ein positives Bild von der Zukunft Europas entgegensetzen.

Im Interview spricht der Salzburger EU-Parlamentarier Johannes Voggenhuber (58) über die bevorstehende Kampfabstimmung bei den Grünen für die EU-Wahl und seine Sorgen mit seiner neuen Parteiführung. Der Regierung wirft er vor, sie lasse Österreich zur EU-Provinz verkommen.

Warum wirken die Grünen heute wieder so zerstritten wie es früher immer geheißen hat?

Voggenhuber: Die Wahlniederlage der Grünen, gemessen an den Chancen und an der Tatsache, dass die Großparteien Zigtausende Wähler verloren haben, und der Rücktritt von Van der Bellen, haben eine große Verunsicherung erzeugt, die zu einer Vergewisserung der eigenen Position führt. Nun werden verschiedene Auffassungen sichtbar.

Seit wann spüren Sie gegen Ihre Kandidatur für die EU-Wahlen 2009 starken Widerstand?

Voggenhuber: Ich wurde bis auf die letzte Wahl, wo es keine direkten Konkurrenten gegeben hat, in meinem ganzen Leben im Wettstreit gewählt. Das ist für mich das Selbstverständlichste in der Demokratie. Die Sympathiewerte eines Propheten steigen nicht, wenn seine Prophezeiungen in Erfüllung gehen. Es ist in Österreich höchst gefährlich, seine eigene Partei in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Wir Grünen wollten immer auch eine neue Partei sein, ein Forum der offenen Auseinandersetzung, und nicht diese fragwürdigen Werte von Geschlossenheit um jeden Preis und öffentlicher Kritiklosigkeit befolgen.

Ihnen wurde Abgehobenheit vorgeworfen. Woher kommt diese Unzufriedenheit mit Ihrer Politik?

Voggenhuber: Den Vorwurf der Abgehobenheit weise ich entschieden zurück. Er wurde auch zurückgenommen mit dem Ausdruck, es handle sich hier um Selbstkritik der Bundesspitze. Die Europapolitik der Grünen ist die Politik mit der höchsten Zustimmung in und außerhalb der Partei. Es geht hier gar nicht um die Europapolitik. Es geht hier bei manchen um eine unangepasste Persönlichkeit, die sich erlaubt, Missstände nicht nur beim politischen Gegner aufzuzeigen, sondern auch im eigenen Bereich. Bei der jüngsten Bundestagung fand ich auf zahllosen Plakaten und in Befragungen zu den Ursachen der Wahlniederlage die Wiederholung meiner Kritik.

Was können Sie besser als Ihre Mitbewerberinnen Ulrike Lunacek und Eva Lichtenberger?

Voggenhuber: Das hat zwei Aspekte. Die EU von innen zu verändern – sie demokratischer, umweltgerechter, sozialer zu machen –, dem habe ich mich nach der Volksabstimmung zum Beitritt 1994 verschrieben. Noch niemals bin ich auf Kritik gestoßen, die meinte, wir würden die EU nicht kritisch genug darstellen. Es gibt aber zwei Jahrzehnte nach dem Fall des Eisernen Vorhangs immer noch eine große Unsicherheit über die neue Identität Österreichs. Populisten schüren den Nationalismus und Demagogen predigen die Rückkehr in die Vergangenheit. Das Versagen der Regierungen arbeitet diesen Leuten in die Hände. Ich lehne es ab, die notwendige Kritik an der Union, zu der es allen Anlass in vielen Bereichen gibt, zu vermischen mit der populistischen Stimmungsmache. Der Kniefall von Faymann, das Bild der ÖVP von Europa als Europa des Binnenmarktes, des Geldes und einer intergouvernementalen Grauzone politischer Zusammenarbeit, darüber sind Hunderttausende Menschen entsetzt. Ich möchte in diese Wahl gehen als Herausforderer und als Hoffnungsträger. Als Herausforderer gegen den Versuch, Europa zum Sündenbock für das eigene Versagen zu machen, Ängste zu schüren oder Europa als wirtschaftliche Unausweichlichkeit darzustellen. Viele Ideen von uns, die man so abgetan hat, werden jetzt als Wege aus der Krise anerkannt. Ein soziales Europa und eine Regulierung der Finanzmärkte haben wir vom ersten Konvent an verlangt.

Wenn es nicht klappt, was tun sie dann?

Voggenhuber: Dann suche ich mir ein neues Leben. Das ist ein gutes Alter, um das noch einmal zu tun. Es gab Wochen, in denen ich sehr gezögert habe, noch einmal zu kandidieren, weil ich eine lange Erfahrung mit Windmühlen habe. Es hat ein Drängen weit über die Grünen hinaus gegeben, mit massiven Bestrebungen aus der SPÖ.

Als Nummer Zwei oder Drei treten Sie nicht an?

Voggenhuber: Nein. Ich habe die Europapolitik initiiert, entworfen und zu verantworten. Wenn das Vertrauen abnimmt, werde ich den Weg freimachen. Dann kann ich noch eine Reform erzwingen, dann wird’s eben die Verjüngung.

Sie haben davor gewarnt, die Gegner des Vertrages von Lissabon wollten aus der EU-Wahl eine Volksabstimmung machen. Was ist für die Grünen möglich?

Voggenhuber: Es ist sehr viel möglich, aber es braucht sehr viel Mut, diesem Sog zu widerstehen, den dieser ganze Rechtsrutsch in den letzten Jahren ausgelöst hat. Da gibt es beim „Herrn Karl“ diese berühmte Stelle, wo er unten sitzt im Keller seiner Feinkosthandlung und er hört gegen Ende des Monologs eine Sirene auf der Straße. Er schaut leicht erschrocken nach oben und dann sagt er: „Koarl, du bist es ned.“ Das ist ein bisschen die Situation in Österreich. Es gab große Umbrüche in Europa. Manchmal habe ich das Gefühl, die Parteien sehen nur eine Aufgabe, nämlich zu rufen: „Herr Koarl, du bist es eh ned!“ Sie versprechen eine Gemütlichkeit und eine Scheingeborgenheit im Nationalismus, die es nicht mehr gibt. Ich glaube, dass viele Menschen in diesem Land das gar nicht erträglich finden. Wir sind kein Land, das im dumpfen Nationalismus erstickt. Mit einem mutigen Bild von der Zukunft kann man auch in der Krise Menschen gewinnen. Ich sehe überhaupt keinen Grund, bei dieser Wahl nicht zum vierten Mal zuzulegen und vielleicht sogar nach dem dritten Mandat zu greifen. Es ist ja jetzt beschlossen worden, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, die zusätzlichen Mandate im EU-Parlament nachzubesetzen. Mein kühnstes Ziel wäre es, soweit über 15 Prozent zu kommen, dass es mit dem Lissabon-Vertrag drei Mandate wären.

War die Aussage von Eva Glawischnig, der Lissabon-Vertrag sei tot, ein Ausrutscher?

Voggenhuber: Ja, sie hat es zurückgenommen. Mich hat nicht beunruhigt, dass man irritiert ist über das vorläufige Scheitern des Lissabon-Vertrages, sondern dass man mit dem Ruf „Der Vertrag ist tot“ einen Kampfbegriff der EU-Gegner wiederholt hat. Damit lässt man die Grenzen verschwimmen zur destruktiven Kritik.

GERALD STOIBER  Salzburger Nachrichten

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  • Abgelegt in: EU News, EU-Wahl 2009 Österreich, Grüne - AT, Politik
  • Österreich und die EU

    Österreich darf seinen Stellenwert in der EU nicht unterschätzen, sagt Botschafter Hans-Dietmar Schweisgut.

    Der österreichische Vertreter bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, Hans-Dietmar Schweisgut, nimmt zu Österreichs Rolle in der EU und zu aktuellen Themen Stellung.

    Interview : Herr Botschafter, kann Tschechien mit seinen innenpolitischen Turbulenzen die Aufgabe als Manager der EU-Agenden überhaupt erfüllen?
    Hans-Dietmar Schweisgut: Meine Erfahrung mit Präsidentschaften ist, dass sie selten so verlaufen, wie man es annimmt. Das galt auch für die französische Präsidentschaft. Der tschechische Außenminister Schwarzenberg sagte, die Erwartungen seien so niedrig, dass sie übererfüllt werden. Tschechien sollte nicht so bescheiden sein. Es gibt aber einige Dinge, die belastend wirken – der Lissabon-Vertrag steht nicht ganz außer Streit und die Regierung ist nicht sehr stabil. Dennoch: Prag ist gut vorbereitet. Das Programm ist ehrgeizig, und wir haben Interesse am Erfolg.

    Wie kann man den eskalierenden Konflikt zwischen Slowenien und Kroatien wegen ungeklärter Grenzverläufe entschärfen?
    Der Konflikt hat sich schon länger abgezeichnet. Kroatien hat Dokumente vorgelegt, die aus Sicht Sloweniens den Grenzverlauf präjudizieren. Bilaterale Probleme sollten die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aber nicht in Geiselhaft nehmen. Ich bin der Meinung, dass einseitige Schuldzuweisungen nichts bringen. Ich hoffe, dass es rasch eine politische Lösung gibt. Denn: Es geht um die Glaubwürdigkeit des gesamten Beitrittsprozesses.

    2009 gilt als Super-EU-Jahr. Es gibt im Juni die Europa-Wahl, danach wird die Kommission neu bestellt. Ist der künftige österreichische Kommissar oder die Kommissarin schon paktiert?
    So weit ich informiert bin, gibt es keine Festlegung. Österreich hat bisher zwei Kommissare gehabt in Bereichen, die echte Schwerpunkte sind. Franz Fischler war über zwei Perioden für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung zuständig, Benita Ferrero-Waldner lenkt die Außen- und Nachbarschaftspolitik. Beide Bereiche waren und sind ausgezeichnet vertreten. Es wird schwierig sein, in der nächsten Kommission wieder so gewichtige Ressorts zu besetzen. Fischler und Ferrero-Waldner haben gezeigt, dass es in Österreich genügend Potenzial gibt, eine so wichtige Rolle in der Kommission zu übernehmen.

    Hat es beim EU-Gipfel noch kritische Fragen zum EU- Schwenk der SPÖ gegeben?

    Nein. Niemand nimmt einen EU-Schwenk Österreichs wahr.

    Wie sind Bundeskanzler Werner Faymann und Außenminister Michael Spindelegger von den Kollegen aufgenommen worden?
    Ich habe den Eindruck, dass an der neuen Führung und an einer Zusammenarbeit mit Österreich großes Interesse besteht. Die Aufnahme von Bundeskanzler Faymann und Außenminister Spindelegger war sehr herzlich. Innerhalb einer Stunde gab es zahlreiche Einladungen zu Besuchen.
    Die neue Regierungsspitze hat positiv beeindruckt. Es gab klare Positionen zum Vertrag von Lissabon, zur Klimaschutzpolitik und zum Konjunkturpaket. Österreich hat seine Positionen gut und mit Erfolg vertreten.

    Die erste Reise nach dem EU-Gipfel führt Bundeskanzler Faymann Anfang 2009 in die Schweiz – eine alte Tradition.
    Dies ist eine gute Tradition. Die Schweiz ist außerdem ein junger Schengen-Partner.

    Österreich gilt in der EU als Nervensäge. Stimmt das?
    Das stimmt so ganz sicher nicht. Österreich tendiert dazu, seinen Stellenwert zu unterschätzen. Seit der Erweiterung ist der Stellenwert Österreichs noch gestiegen. Die Partnerschaft mit den Nachbarländern ist beispielhaft in der EU. Es gibt großes Interesse an der Zusammenarbeit der Innenminister Mitteleuropas. Auch bei den Beziehungen zum Westbalkan haben wir eine Vorreiterrolle. Ebenso bei den Diskussionen über Nachhaltigkeit, Umwelt und der sozialen Kohäsion. Österreich ist kein Störenfried, das ist absolut daneben. Wir bringen viel in die Diskussion über die Wirtschafts- und Sozialpolitik ein. In diesen Bereichen sind wir Themenführer.

    Hat Österreich ein eigenes Profil in der EU?
    Ja. Wenn man ein klares Profil hat, kann man in der EU ein Gewicht haben, das über die Bevölkerungszahl und über die Wirtschaftskraft hinausgeht. Das Gewicht Österreichs in der EU liegt höher, als man hierzulande glaubt.

    Versteht das die neue Bundesregierung?
    Ich glaube schon. Es braucht mehrere Dinge, um seine Interessen durchzusetzen: Gestaltungswillen, eigene Ideen bei der Weiterentwicklung der EU, klare Prioritäten, eine gute Vernetzung und eine entsprechende innerstaatliche Abstimmung. Österreich kann die EU künftig dahin bringen, wo sie zu wenig Schwerpunkte setzt: In der nachhaltigen Wirtschafts- und Sozialpolitik, bei Umwelt und Verkehr. Bei der Gentechnik und der Anti-Atomkraft sind wir Impulsgeber. Hier gibt es auch in der EU ein gewisses Umdenken.

    KURIER | Margaretha Kopeinig

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  • Abgelegt in: EU News, EU-Wahl 2009 Österreich, Politik
  • Von Österreich wünscht sich Benita Ferrero-Waldner, Kommissarin für Außenpolitik, die EU besser zu kommunizieren.
    Ferrero-Waldner:
    "Müssen alle mehr tun"

     
    Benita Ferrero-Waldner, Kommissarin für Außenpolitik, kann die Sensibilitäten ihres Heimatlandes in die Entscheidungen der EU-Kommission einbringen.
    Benita Ferrero-Waldner hat mit Außenpolitik ein wichtiges Dossier in der EU-Kommission. Sie gilt als enge Vertraute von Kommissions-Präsident Barroso.

    Interview: Frau Kommissarin, werden Sie wieder antreten?
    Benita Ferrero-Waldner: Ich habe gesagt, dass ich für eine zweite Periode offen bin. Das hängt aber von der österreichischen Regierung, vom Kommissions-Präsidenten und vom Portfolio ab. Ich bin mit Leib und Seele Außenpolitikerin. Ich habe gesagt, dass ich nicht für die EU-Wahl antrete.

    Was ist das Faszinierende an Ihrem Job in Brüssel?
    Das Faszinierende ist, eine global agierende Position zu haben, einen weltweiten Radius der Aktion. Zudem bin ich in der Kommission bei jeder Entscheidung dabei. Ich habe die Möglichkeit, die Sensibilitäten des eigenen Landes einzubringen. Ich bin dabei, wenn für ganz Europa Entscheidungen getroffen werden. Das ist spannend.

    Ist Österreich ein schwieriger Partner in der EU?
    Österreich ist angesehen. Manchmal fragt man sich, warum Österreich die EU nicht besser kommuniziert. Wir müssen uns alle bei der Nase nehmen und mehr tun. Auch die Medien.

    Jedes Land stellt weiterhin einen Kommissar. Gibt es genug Arbeit für alle?
    Wir zeigen das sehr gut, wir sind handlungsfähig. Wir haben den Krieg in Georgien verhindert und Lösungen für die Finanz- und Wirtschaftskrise sehr rasch auf den Weg gebracht. Alles ist eine Frage der Organisation.

    Es heißt immer, die Kommission ist zu bürokratisch.
    Das ist völlig falsch. Für 500 Millionen Bürger, die wir vertreten, ist das ein verhältnismäßig kleines Organ. Wir können schnell Entscheidungen treffen. Wir haben nicht immer alle Kompetenzen, die sich die Bürger wünschen. Gerade jetzt in der Krise zeigt sich, dass die Menschen verstehen, warum es die EU gibt. Sie sehen den Mehrwert. Man kann eine globale Krise einfach nicht alleine lösen.

    Werden sich die Beziehungen EU-USA mit Präsident Barack Obama ändern?
    Es ist ein historischer Wechsel. Wir erhoffen uns mehr Zuwendung zu den EU-Partnern. Im Nahen O sten muss etwas weitergehen. Die Sorge gilt Afghanistan und den Atommächten Pakistan und Indien. Ich bin auch eine Verfechterin des Dialoges mit Russland.

    Was bedeutet die Nachbarschaftspolitik der EU?
    Wir wollen die Ukraine, Moldawien, Weißrussland, wenn es demokratisch ist, sowie Armenien, Aserbaidschan und Georgien durch Assoziationsabkommen eng an die EU binden und ihnen bei Reformen helfen. Diese Länder akzeptieren, dass die EU derzeit nicht bereit ist, sie aufzunehmen. Diese Perspektive gibt es in der Nachbarschaftspolitik nicht.

    Quelle : Kurier

     

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  • Abgelegt in: EU News, EU-Wahl 2009 Österreich, EVP, Politik, ÖVP
  • Eine Kampfabstimmung um die Spitzenkandidatur bei den EU-Wahlen im Frühling 2009 ist den Grünen gewiss: Johannes Voggenhuber, bisherige Nummer eins der Grünen im Europa-Parlament, hat am Dienstag bekanntgegeben, wieder auf dem ersten Listenplatz kandidieren zu wollen. Auch die Außenpolitische Sprecherin Ulrike Lunacek und die EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger haben ihre Kandidatur angekündigt.

    Die Entscheidung fällt beim Grünen Bundeskongress, der am 17. und 18. Jänner 2009 in Klagenfurt stattfindet. Die interne Bewerbungsfrist endete am Dienstag, Voggenhuber hatte es bis zuletzt spannend gemacht. Am späten Vormittag wurde dann in einer dürren Aussendung in einem Satz verlautbart: "
    Johannes Voggenhuber hat heute seine Kandidatur als Spitzenkandidat der Grünen für die Wahlen zum Europaparlament 2009 angemeldet."

    Vorangegangen waren interne Spannungen über die EU-Linie der Partei: Glawischnig hatte die bisherige Grüne Europapolitik – maßgeblich geprägt immerhin von Voggenhuber – als "extrem abgehoben" gegeißelt. Voggenhuber stellte im Gegenzug für seine Spitzenkandidatur Bedingungen, etwa ein "klares Bekenntnis zum Selbstverständnis als die Europapartei Österreichs". Solche Bedingungen wiederum hatte die Grüne Bundesgeschäftsführerin Michaela Sburny als "unverständlich" bezeichnet.

    Zuletzt gab es auch Unstimmigkeiten rund um Bundestagung am vergangenen Sonntag. Bundessprecherin Eva Glawischnig hatte zuvor den EU-Vertrag von Lissabon für "tot" erklärt, ihm dann aber doch – nach dem zweiten Irland-Referendum – eine Chance auf Wiederauferstehung attestiert. Voggenhuber hatte sie für ihre erste Wortmeldung scharf attackiert, sich dann aber befriedet gezeigt.

    Quelle: APA

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  • Abgelegt in: EU News, EU-Wahl 2009 Österreich, Grüne - AT
  • Lichtenberger und Lunacek die weiteren Kandidaten.
    Voggenhubers Antreten ein Zeichen der Entspannung.

    Die Kampfabstimmung zwischen Eva Lichtenberger, Ulrike Lunacek und Johannes Voggenhuber um die grüne Spitzenkandidatur bei der EU-Wahl ist so gut wie fix. Die EU-Abgeordnete Lichtenberger und die außenpolitische Sprecherin Lunacek haben sich diesbezüglich deklariert. Voggenhuber hält sich noch bedeckt, in der Partei geht man aber fix von einer Kandidatur aus.

    Als Zeichen für das Antreten Voggenhubers, der bisherigen grünen Nummer eins im EU-Parlament, wird die Entspannung im Streit um die EU-Linie gewertet. Der EU-Parlamentarier hatte vor der Bundestagung die designierte Parteichefin Eva Glawischnig neuerlich attackiert. Grund war Glawischnigs Aussage, der Vertrag von Lissabon sei "tot". Nach einer Präzisierung Glawischnigs, wonach es mit einer zweiten Volksabstimmung in Irland doch noch die Chance auf Wiederbelebung gebe, war für Voggenhuber das Thema zu seiner Zufriedenheit wieder "erledigt".

    Lunacek hatte sich hinter Glawischnig gestellt, und auch Lichtenberger wollte kein Öl ins Feuer gießen. Der Vertrag sei aus ihrer Sicht zwar nicht tot, das sei aber "keine moralische Frage, sondern eine Frage der Einschätzung". Sie selbst sei "etwas optimistischer". Ob Irland nach der Vertrags-Ablehnung im Juni ein zweites Mal abstimmen soll, sei Sache der Iren.

    Zu ihrer Chance bei der bevorstehenden Kampfabstimmung meinte die EU-Angeordnete wohl in Richtung Voggenhuber, sie werde keine Bedingungen stellen, sondern sagen, was sie gemacht habe und was sie machen wolle. Voggenhuber hatte kürzlich eine Reihe von Bedingungen gestellt, um bei der EU-Wahl neuerlich als Spitzenkandidat zur Verfügung zu stehen. Die zentrale Forderung war ein klares Bekenntnis seiner Partei zur EU.

    (apa/red)

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  • Abgelegt in: EU-Wahl 2009 Österreich, Grüne - AT
  • Sehr geehrter Herausgeber ! (Hans Dichand – "Krone")


    Der neue EU-Vertrag von Lissabon hat in vielen Staaten Europas zu einer sehr kontroversiellen Diskussion geführt. Auch in Österreich wurde dieser Vertrag vor der Ratifizierung im Parlament ausführlich debattiert. In diesen Diskussionen wurde ein Unbehagen mit der Europäischen Union und ihrer Politik artikuliert, das uns allen zu denken geben muss. Dieses generelle Unbehagen fand auch im irischen Referendum über den Lissabon-Vertrag seinen Ausdruck. Die SPÖ respektiert das Ergebnis der irischen Volksabstimmung uneingeschränkt und vorbehaltlos.

    Auch in Österreich besteht gegenwärtig eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der EU. Nachdem eine überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher 1994 für einen Beitritt zur Europäischen Union gestimmt hat, begegnen wir heute einer Stimmung der Verunsicherung und manchmal auch Ablehnung. Viele Menschen sind enttäuscht und verärgert über die geringen Fortschritte, die die EU auf dem Weg zu einer Sozialunion erreicht hat. Viele Menschen beklagen das Demokratiedefizit der EU und die mangelnde Transparenz. Und viele Menschen haben den Eindruck, dass sich die EU nicht mit ihren tatsächlichen Problemen beschäftigt, sondern primär mit sich selbst.

    Wir wollen diese Sorgen ernst nehmen und unseren Beitrag dazu leisten, dass die EU auf die Kritik positiv reagiert. Österreich soll sich als aktives Mitglied dafür einsetzen, dass die EU zu einer echten Sozialunion wird. Die Auswirkungen europäischer Entscheidungen auf Arbeitnehmer und klein- und mittelständische Unternehmen müssen wesentlich stärker berücksichtigt werden. Der österreichische Arbeitsmarkt, der sich nun wieder so positiv entwickelt, muss durch Übergangsfristen geschützt bleiben. Im Rahmen des Kampfes gegen den Klimawandel muss auch das Transitproblem endlich gemeinsam gelöst werden.

    Die SPÖ wird sich in der Bundesregierung für eine bessere Informationsarbeit einsetzen, die die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in der EU objektiv und nachvollziehbar darstellt. Auf der Basis einer kontinuierlichen Information und einer offenen Diskussion sind wir der Meinung, dass zukünftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen. Sollte also ein geänderter Reformvertrag neuerlich von Österreich ratifiziert werden müssen, so wollen wir den Koalitionspartner von dieser Vorgangsweise überzeugen. 

    Dies gilt auch für einen möglichen Beitritt der Türkei, der unserer Ansicht nach die derzeitigen Strukturen der EU überfordern würde.  Wir wollen an einem Europa arbeiten, das sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen auf diesem Kontinent orientiert, und damit das Vertrauen in dieses große Einigungswerk wiederherstellen.
     
    Gusenbauer / Faymann

     

    Salzburger Bürgerforum

    Die Zukunft Europas stand im Mittelpunkt der Bürgerdiskussion in Salzburg, die am 28. Oktober 2008 stattfand. Im Zentrum der Debatte mit Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, den Europa-Parlamentariern Othmar Karas, Johannes Voggenhuber sowie Stadtrat Martin Panosch stand die Frage der Kommunikation über Europa.
    Viele Publikumsbeiträge orteten einen Mangel an Information über Europa. Dieser Mangel entstehe auch dadurch, dass die Art der Aufbereitung europäischer Themen oft als nicht interessant genug empfunden wird. Othmar Karas wies darauf hin, dass "Konflikte Interesse wecken, Kompromisse allerdings für Medien – um in der Sprache der Jugend zu sprechen – uncool" seien.

     
    Medien und Politik würden daher das Thema meiden "und tragen damit zu einem gefühlten Informationsdefizit bei", so ein Gast. Ein anderer Besucher meinte: "Es fehlt in den Medien die tägliche Seite über die EU".
     
    Bürger wünschen bessere Aufbereitung von EU-Themen
     
    Kommunikationsarbeit müsse den Bürgerinnen und Bürgern konkret vermitteln, inwieweit die Europäische Politik das Leben jedes Einzelnen betrifft und verändert. Themen wie etwa Verfassung und Reformvertrag sowie Dienstleistungsrichtlinie und Chemikalienrecht betreffen zwar jeden unmittelbar, werden aber in der ersten Wahrnehmung oft als zu komplex und quotenfeindlich angesehen und gelten deshalb als wenig medientauglich. Trotzdem sprach sich ein Großteil des Publikums für die Ratifizierung des Reformvertrages aus. "Nicht die EU muss sich ändern, sondern lediglich die Kommunikation", so ein Teilnehmer.
     
    EU bringt viel Positives in die Regionen
     
    Zahlreiche positive Meldungen kamen rund um Initiativen und Förderungen der Europäischen Union. Eine Bürgerin aus dem Lungau sprach über die in ihrer Region sehr wichtigen Projekte, wie einem Frauennetzwerk, zwei betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie über weitere regionale Aktivitäten, die dort nur durch Initiative und Unterstützung der Europäischen Union umgesetzt werden konnten. Richtung Zukunft wurde in der Diskussion deutlich zwischen jenen Themen unterschieden, die Entscheidungen auf europäischer Ebene bedürfen und solchen, die im Sinne der Subsidiarität in nationalstaatlicher Kompetenz bleiben sollen. Konkret erwarte man sich von Europa gemeinsame Ansätze für die Themen Arbeit, Soziales oder Steuerrecht, viele andere Bereiche – wie etwa Landwirtschaft oder Lebensmittelhygiene – sollen in der Entscheidungsgewalt der einzelnen Länder bleiben. Stadtrat Martin Panosch unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung gemeinsamer Mindeststandards und – aus aktuellem Anlass – die Aufsicht und Kontrolle der Finanzmärkte als wichtige europäische Aufgabe.
     
    Mit Blick auf Österreich meinte Johannes Voggenhuber, dass wir uns in einem großen kulturellen Umbruch befänden und dass "Zukunft gestalten nicht heißen kann, nostalgisch auf die Zeit zurückzublicken, in der Österreich eine Falte im Eisernen Vorhang war".
     
    Spannender und kritischer Dialog

     
    Zu Ende der spannenden Diskussion, die vom Chefredakteur der Salzburger Nachrichten, Manfred Perterer geleitet wurde, ging man nochmals auf die überaus wichtige Informationsarbeit ein. Ein Bürger sprach sich für "Brüsselwochen" für Schülergruppen aus. Eine anwesende Klasse aus der HTL Hallein erhielt in Folge dessen eine direkte Zusage von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, die Schule bei "Brüsselwochen" zu unterstützen. Zusammenfassend kann das Bürgerforum in Salzburg als ein kritischer und sehr konstruktiver Dialog mit vielen Anregungen gesehen werden.
     
    Bürgerforum-Tour durch Österreich
     

    "Die Idee des Bürgerforums stellt eine wichtige Plattform für die Verbindung zwischen den Bürgern und deren Vertretern dar und wird vom Europäischen Parlament weitergeführt werden", so Mag. Wolfgang Hiller, Leiter des Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Österreich.
     

    Vertrag von Lissabon

    Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen. Beim EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den endgültigen Vertragstext, der am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde. Bis Ende 2008 sollte der Vertrag durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert sein, so dass er am 1. Januar 2009 hätte in Kraft treten können. Jedoch wurde der Reformvertrag von Irland am 12. Juni 2008 in einem Referendum abgelehnt. Während in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Ratifizierung des Vertrags allein durch eine (zustimmende) Abstimmung ihrer nationalen Parlamente erfolgt, ist Irland der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge einer Abstimmung durch ein Referendum bedarf.

    Struktur

    Mit dem Mandat für die Regierungskonferenz über den Reformvertrag wurde das Verfassungskonzept, wonach alle bestehenden EU-Verträge aufgehoben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung „Verfassung“ ersetzt werden sollten, ausdrücklich aufgegeben. Stattdessen wurde die Substanz der Regierungskonferenz 2004 (d. h. des EU-Verfassungsvertrags) in die bereits existierenden EU-Verträge eingearbeitet.

    Der Vertrag von Lissabon ist daher ein „Änderungsvertrag“, der im Wesentlichen aus den beschlossenen Veränderungen an den bisherigen Verträgen besteht; sein offizieller Name lautet dementsprechend „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007“ (ABl 2007/C 306/01). Er ist folgendermaßen gegliedert:

    I.    Präambel
    II.    Änderungen des EU-Vertrags (Artikel 1)
    III.    Änderungen des EG-Vertrags (Artikel 2)
    IV.    Schlussbestimmungen (Artikel 3 bis 7)
    V.    Protokolle
    VI.     Anhang (Übereinstimmungstabellen zur durchgehenden Neunummerierung gemäß Artikel 5)           

    Die EU wird somit künftig weiterhin auf mehreren Verträgen beruhen. Am bedeutendsten sind davon der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht, EUV) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Rom, EGV), welcher nun in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) umbenannt wird. Diese Namensänderung ergab sich, da durch die veränderte Struktur der EU nach dem neuen Vertrag die „Europäische Gemeinschaft“ nicht mehr als Institution mit eigenem Namen existieren wird; all ihre Funktionen werden von der EU übernommen.

    Neben den beiden Hauptverträgen sind noch weitere Dokumente Bestandteil des EU-Primärrechts. Dabei handelt es sich um:

        * 37 Protokolle
        * 2 Anhänge
        * 65 Erklärungen
        * Charta der Grundrechte
        * Erläuterungen zur Charta der Grundrechte

    Dass die Protokolle und Anhänge Bestandteil der Verträge sein sollen, ist in EUV Art 51 (Lissabon-Version) definiert. Dass die Charta der Grundrechte und gleichrangig die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte gelten, legt u. a. EUV Art 6 Abs 1 (Lissabon-Version) fest. Da die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte auch Negativdefinitionen zur Charta der Grundrechte enthalten, muss beides zusammen gelesen werden, um den eigentlichen Inhalt zu erfassen. So heißt es beispielsweise in der Charta der Grundrechte, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, während die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte dies näher bestimmen, indem u. a. die Tötung in Notwehr und die Todesstrafe im Kriegszustand für zulässig erklärt werden.

    Aus den Vertragstexten selbst ergeben sich weitere Referenzen auf anderes geltendes Recht: Zum Beispiel tritt die EU laut EUV Art 6 Abs 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. Die 65 zum Vertrag gehörenden offiziellen Erklärungen sowie eine Auflistung all derjenigen Dokumente des Vertrags von Lissabon, die sich nicht unmittelbar aus den Vertragsartikeln ergeben, sind in der Schlussakte der Regierungskonferenz (ABl 2007/C 306/02) enthalten.

    Änderungen gegenüber dem Vertrag von Nizza

    Die meisten Neuerungen, die der Vertrag von Lissabon im Vergleich zu den bestehenden politischen Grundlagen der EU (nach dem Vertrag von Nizza) bringen soll, entsprechen inhaltlich dem gescheiterten Verfassungsvertrag. Sie sind deshalb in dem Artikel Vertrag über eine Verfassung für Europa ausführlich dargestellt und sollen hier nur kurz genannt werden.

    Diese Änderungen betreffen unter anderem:

        * eine Ausweitung der gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, das nun in den meisten Politikbereichen dem Ministerrat gleichgestellt sein soll;
        * das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der künftig für je zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt werden soll, um eine größere Kontinuität in dessen Aktivitäten zu sichern;
        * die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat der Europäischen Union und die Einführung der doppelten Mehrheit als Abstimmungsverfahren (allerdings erst ab 2014), um die Möglichkeit eines einzelstaatlichen Vetos zu reduzieren;
        * die Einführung eines „EU-Außenministers“ (allerdings unter der Bezeichnung Hoher Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik), der vom Europäischen Rat ernannt wird und zugleich Vorsitzender des Außenministerrats und Vizepräsident der Kommission ist;
        * die Verkleinerung der Kommission;
        * die Formulierung eines Kompetenzkatalogs, der die Zuständigkeiten der EU deutlicher als bisher definiert;
        * die Institutionalisierung der „Verstärkten Zusammenarbeit“, durch die eine Gruppe von Mitgliedstaaten untereinander weitergehende Integrationsschritte verwirklichen kann, auch wenn andere sich nicht daran beteiligen;
        * die Einführung eines europaweiten Bürgerbegehrens;
        * die Regelung des freiwilligen Austritts von Mitgliedstaaten aus der EU;
        * eine Verschärfung der Beitrittskriterien;
        * die Ausstattung der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit;
        * den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

    Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag

    Lediglich in wenigen Punkten weicht der Vertrag von Lissabon auch inhaltlich vom Entwurf des Verfassungsvertrags ab.

    Beibehaltung der bisherigen Vertragsstruktur

    Auffälligste Veränderung ist die Streichung des Begriffs „Verfassung“. Die traditionelle Struktur eines Grundvertrags (bei dem es sich um eine Modifizierung des bisherigen EG-Vertrags handelt, der nun Vertrag über die Arbeitsweise der EU, kurz AEUV, heißen wird) und eines gleichrangigen Vertrags, des EU-Vertrags, der den supranationalen AEU-Vertrag mit den intergouvernementalen Politiken verklammert, bleibt unangetastet.

    Inhaltlich übernimmt der Vertrag von Lissabon jedoch die Kompetenzenverteilung, wie sie in der Verfassung vorgesehen war. So war die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen bisher nur im EU- nicht im EG-Vertrag genannt; sie bildete im traditionellen Drei-Säulen-Modell der EU die 3. (intergouvernementale) Säule. Durch den Vertrag von Lissabon wird sie dagegen im Wesentlichen in den supranationalen Bereich übernommen, der im AEUV geregelt ist. Allein die heutige 2. Säule (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) wird weiterhin rein intergouvernemental sein und also als eigene „Säule“ fortbestehen.

    Staatstypische Symbole

    Der neue Grundlagenvertrag verzichtet im Gegensatz zum Verfassungsvertrag auf staatstypische Symbole wie Flagge, Hymne und Europatag. Diese symbolische Veränderung sollte die (etwa im Vereinigten Königreich verbreiteten) Befürchtungen ausräumen, die EU solle durch die Verfassung zu einem neuen „Superstaat“ werden. In der Praxis wird sich am Gebrauch der Symbole jedoch nichts verändern, da diese auch bisher verwendet wurden, ohne dass es dafür eine ausdrückliche vertragliche Grundlage gab.

    In der Erklärung Nr. 52 zur Regierungskonferenz, die als offizielles Dokument dem Verfassungsvertrag angehängt ist, ohne unmittelbare Rechtswirkung zu haben, erklärte außerdem eine Mehrzahl der EU-Staaten (darunter auch Deutschland und Österreich), dass die Symbole „für sie auch künftig [...] die Zusammengehörigkeit der Menschen in der Europäischen Union und ihre Verbundenheit mit dieser zum Ausdruck bringen“.

    Bezeichnungen

    Ähnlich wie die staatstypischen Symbole wurden auch die staatstypischen Bezeichnungen wieder zurückgenommen, die im Verfassungsvertrag vorgesehen waren. Stattdessen werden meist die bereits im bisherigen EU-Vertrag existierenden Bezeichnungen übernommen.

    Wie bereits erwähnt, entfällt der Begriff „Verfassung“ vollständig. Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) behält seinen bisherigen Namen. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) dagegen soll in Zukunft Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißen. Außerdem wird, wie schon im Verfassungsvertrag vorgesehen, die Bezeichnung Gemeinschaft konsequent durch Union ersetzt.

    Der von der Verfassung vorgesehene „Außenminister der Union“ wurde mit Art. 18 EUV in Hoher Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik umbenannt. Sein Titel erinnert damit an das bereits nach dem Vertrag von Nizza existierende Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; seine Befugnisse entsprechen aber denen des von der Verfassung vorgesehenen Außenministers.

    Schließlich behalten auch die von der EU erlassenen Rechtsakte weiterhin die bisher gültigen Bezeichnungen. Statt „Europäischer Gesetze“ erlässt die EU also weiterhin Verordnungen, statt „Europäischer Rahmengesetze“ weiterhin Richtlinien.

    Grundrechtecharta

    Anders als in der Verfassung wird der Text der Grundrechtecharta nicht im Vertrag enthalten sein. Durch einen Verweis in Art. 6 Abs. 1 EUV wird sie aber für rechtsverbindlich erklärt.

    Allerdings haben sich Großbritannien und Polen eine Ausnahme ausgehandelt, sodass die Grundrechtecharta vor britischen und polnischen Gerichten keinen Rechtsschutz gewähren wird. Irland, das sich die Prüfung einer solchen Ausnahme zunächst ebenfalls vorbehalten hatte, hat sich bis jetzt noch nicht dazu entschieden. Das Europäische Parlament hält diese Ausnahmeregelungen für Großbritannien und Polen „für einen dramatischen Rückschlag und eine schwere Beschädigung des innersten Selbstverständnisses der Europäischen Union, wenn nun ein oder mehrere Mitgliedstaaten ein ‘opt out’ von der Charta der Grundrechte für sich in Anspruch nehmen“.

    Nichtsdestoweniger erklärte im Oktober 2007 auch die tschechische Regierungspartei ODS ihre Absicht, die Vereinbarkeit der Grundrechtecharta mit tschechischem Verfassungsrecht überprüfen zu lassen.

    Verschiebung der Neuerungen im Abstimmungsverfahren

    Während die Liste der Themen, über die vom Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden kann, wie im Verfassungsvertrag vorgesehen, erweitert wird, wird die Einführung des dort enthaltenen Abstimmungsverfahrens der doppelten Mehrheit auf 2014 verschoben. Bis dahin gilt für die Mehrheitsentscheidungen das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis, bei dem die vier großen Staaten mit über 50 Millionen Einwohnern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) über gleich viele Stimmen (je 29) verfügen, und die nächstgrößeren (Spanien mit 45 Mio. Einwohner und Polen mit 38 Mio.) mit 27 Stimmen beinahe gleiches Stimmengewicht besitzen.

    Vom 1. November 2014 bis Ende März 2017 gelten dann die Abstimmungsregeln der doppelten Mehrheit, wie sie bereits im Verfassungsvertrag vorgesehen waren (55 % aller Mitgliedstaaten, jedoch mindestens 15 Mitgliedstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren). Während dieses Zeitraums kann jedoch jedes Ratsmitglied „beantragen“, dass weiterhin die Abstimmungsregeln des Vertrags von Nizza Anwendung finden.

    Ab 2017 soll das neue Abstimmungsverfahren uneingeschränkt gelten.

    Anwendung des Ioannina-Kompromisses
    Als erweiterter Minderheitenschutz wurde die Weitergeltung des sogenannten Kompromiss von Ioannina vereinbart. Demnach werden die Verhandlungen im Rat für eine „angemessene Frist“ fortgesetzt, wenn dies mindestens 21 % der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25 % der repräsentierten Bevölkerung (d. h. 75 % der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für eine Sperrminorität) verlangen. Ab 1. April 2017 kommt der Kompromiss von Ioannina vereinfachend auch schon zur Anwendung, wenn mindestens 24,75 % der Mitgliedstaaten oder mindestens 19,25 % der repräsentierten Bevölkerung (d. h. 55 % der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für die Bildung einer Sperrminorität) die Fortsetzung der Verhandlungen im Rat verlangen.

    Klimawandel und Energiesolidarität

    Weitgehend unbeachtet von Medien und Öffentlichkeit wurden gegenüber dem Verfassungsvertrag auch Ergänzungen vorgenommen. So wird die Bekämpfung des Klimawandels erstmals als ausdrückliches Ziel im Primärrecht erwähnt. Zudem werden an mehreren Stellen Vertragsklauseln zur Energiesolidarität eingefügt.

    Quelle : Wikipedia