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Fakten – Meinungen – Kommentare – News – EUforum – Europawahl 2009
28 Dec
Europarechtler: Neutralitätsstatus und ein EU-Kommissar für jedes Land liefern Argumente gegen EU-Volksabstimmung.
Die Zugeständnisse, die beim jüngsten EU-Gipfel an Irland gemacht wurden, um den Vertrag von Lissabon zu retten, haben auch Auswirkungen auf die Debatte in Österreich. Darauf weist der Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck im SN-Gespräch hin. „Wenn jedes Land seinen eigenen Kommissar behält, fällt ein wichtiges Argument der Vertragsgegner für eine Volksabstimmung weg“, erklärt Obwexer.
Ähnlich sei das mit der Zusicherung für die Neutralität. Die Regierung in Dublin hatte vom Europäischen Rat in Brüssel außerdem eine Erklärung verlangt, wonach in Fragen der Ethik (Abtreibungsverbot) oder der Sozialsysteme (Pensionen) weiter jeder EU-Mitgliedsstaat selbst seine Linie festlege. Mit diesen Zusagen will die Regierung von Premier Brian Cowen voraussichtlich im Herbst 2009 ein zweites Referendum über den EU-Vertrag abhalten. Falls bis dahin auch Tschechien den Vertrag ratifiziert hat und Irland ja sagt, gilt die neue Rechtsgrundlage Europas automatisch.
Munition gegen Skeptiker
Bereits beim EU-Gipfel hatten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) darauf hingewiesen, dass die an Irland gemachten Zusagen auch für Österreich von Bedeutung seien. Beide vermieden aber das Wort „Volksabstimmung“.
Ursprünglich war eine von 27 auf 18 Mitglieder verkleinerte EU-Kommission ab Ende 2009 geplant. Die Reform samt Rotationssystem wurde dann auf 2014 verschoben und nun versenkt. Parallel dazu werden wenige Monate vor der EU-Wahl in Regierungskreisen Argumente gesammelt, um den EU-Gegnern nach einer Volksabstimmung auch in Österreich Paroli bieten zu können. Dort hat offenbar eine verfassungsrechtliche Sichtweise Priorität, nach der über normale EU-Verträge in Österreich eine Volksabstimmung gar nicht mehr zulässig ist. Hintergrund dafür ist eine Neufassung des Artikels 50 der Bundesverfassung, die seit 2008 gilt. Diese habe eine dritte Kategorie von Staatsverträgen geschaffen, nämlich geänderte EU-Verträge. Auf dieser Basis wurde der Vertrag von Lissabon in Österreich im April 2008 ratifiziert. Nun sei eine Volksabstimmung über EU-Staatsverträge nur noch möglich, wenn der Nationalrat ein eigenes Verfassungsgesetz darüber beschließe – also mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Nach derzeitigem Stand brauchen die Koalitionsparteien dazu die Stimmen einer Oppositionspartei. Demgegenüber sind Volksabstimmungen bei einer Teiländerung der Verfassung nach Artikel 44 B-VG schon mit einem Drittel der Stimmen im Nationalrat durchsetzbar – die FPÖ müsste dafür eine der anderen Parteien gewinnen. Außer Streit steht, dass bei einer Gesamtänderung der Verfassung (wie beim EU-Beitritt, Anm.) ein Referendum zwingend vorgeschrieben ist.
Die SN befragten dazu den Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Aus seiner Sicht sind sich Verfassungsjuristen hier einig. Die Änderung des Artikels 50 sei nur eine sprachliche Vereinfachung gewesen, habe aber die Rechtslage nicht geändert. Somit könne weiterhin ein Drittel der Nationalräte eine fakultative Volksabstimmung beschließen. Europarechtler Obwexer teilt diese Ansicht. Zwar seien nach dem Wortlaut des Artikels 50 B-VG beide Interpretationen möglich, doch insgesamt sei der Wille des Gesetzgebers klar, dass eine fakultative Volksabstimmung weiterhin möglich sein müsse. Die Frage stellt sich spätestens, wenn die politischen Zugeständnisse an Irland in EU-Recht zu transferieren sind. Dann ist eine Ratifizierung in allen 27 EU-Ländern nötig. Dazu kommt der Beitrittsvertrag des nächsten EU-Mitglieds – Kroatien oder Island, falls es bald den Antrag stellt – in Frage.
Gerald Stoiber Salzburger Nachrichten
18 Dec
Entweder geht das Jahr 2009 als Katastrophenjahr in die Geschichte der Europäischen Union ein – oder aber als glücklicher Endpunkt einer langen Krise. Wie gut oder wie schlecht das Jahr wird, hängt vor allem davon ab, ob im Oktober in Irland eine zweite Volksabstimmung über den Reformvertrag von Lissabon erfolgreich sein wird. Dann wäre der Weg für den zunächst abgelehnten "Lissabon-Vertrag" aller Voraussicht nach frei. Stärker als sonst beschäftigt sich die EU im kommenden Jahr mit den eigenen Institutionen. Die Ungewissheit um die künftige EU-Rechtsgrundlage verlangt der Union auch einige Vertragsakrobatik ab.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten standen nach dem Nein der Iren vom Juni 2008 zum "Lissabon-Vertrag" ein halbes Jahr unter Schock. Mitte Dezember beschlossen sie Zusicherungen an die irische Regierung, die es dieser ermöglichen sollen, im Oktober 2009 die Bürger ein zweites Mal zur Abstimmung über "Lissabon" zu bitten. Zugesichert wird, dass die Neutralität, die Steuer- und die Abtreibungspolitik Irlands vom "Lissabon-Vertrag" nicht berührt werden. Vor allem aber verpflichteten sich die Regierenden, die in dem Vertrag ab 2014 vorgesehene Verkleinerung der EU-Kommission wieder rückgängig zu machen. Jedes Land behält auch künftig einen Kommissar: Die Kommission soll die einzige EU-Institution sein, in der bei Entscheidungen der Kommissare Größe und Gewicht des entsendenden Mitgliedslandes überhaupt keine Rolle spielen.
Jahr des Wahlkampfes
Das Jahr beginnt mit dem Wahlkampf für das Europaparlament, das im Juni neu gewählt wird. Schon hier spielt die Verzögerung in der Verfassung des "Lissabon-Vertrags" eine Rolle. Denn weil zunächst mit Sicherheit der "Vertrag von Nizza" weiter gilt, werden zunächst 736 Abgeordnete gewählt. Sollte der "Lissabon-Vertrag" in Kraft treten, so sollen 2010 für 12 Staaten 18 zusätzliche Abgeordnete nachrücken.
Der neue wird der alte sein: EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.
Kurz nach der Wahl des Europaparlaments wird ein Präsident der EU-Kommission bestellt. Bisher deutet alles darauf hin, dass der alte auch der neue sein wird: José Manuel Barroso aus Portugal, der bereits seit 2004 in diesem Amt ist. Er dürfte in der Annahme, dass ab 1. Januar 2010 der "Lissabon-Vertrag" gelten wird, eine – wie bisher – 27 Köpfe zählende Kommission vorschlagen. Eigentlich müsste die Zahl der Kommissare ab November 2009, wenn die Amtszeit der Kommission offiziell beginnt, nach "Nizza" auf höchstens 26 reduziert werden. Da allerdings schon zwei Monate später "Lissabon" gelten soll, haben sich die Regierungen vorsorglich schon mal darauf geeinigt, in dieser Übergangszeit auf die eigentlich fällige Verkleinerung zu verzichten.
Schicksalsstunde im Herbst
Der Herbst 2009 ist nicht nur die Zeit, in der Kroatien hofft, die Beitrittsverhandlungen beendet zu haben und unmittelbar vor dem offiziellen Beitritt zur Europäischen Union zu stehen. Vor allem ist es die Zeit, in der die Iren erneut über den "Lissabon-Vertrag" abstimmen werden. Sollte die Abstimmung wieder mit Nein enden, so dürfte der Reformvertrag endgültig gescheitert sein. Dies würde die EU in die vermutlich schlimmste Krise seit Gründung stürzen und ganz nebenbei auch Kroatiens Beitritt in überschaubarer Zukunft unwahrscheinlich machen. Stimmen die Iren mit Ja, so will auch Polens Präsident Lech Kaczynski die Ratifizierung unterzeichnen. Wichtig ist auch, dass bis dahin Tschechien noch zustimmt. Vor der Entscheidung der Iren wird erbitterter Wahlkampf zwischen der Regierung von Brian Cowen und den Vertragsgegnern um Declan Ganley erwartet.
13 Dec
Nach monatelangem Stillstand kommt der Reformprozess der EU wieder in Gang. Unmittelbar nach der Sommerpause im nächsten Jahr sollen die Iren zum zweiten Mal über den Lissabonner Reformvertrag der EU abstimmen können, den sie Mitte dieses Jahres abgelehnt hatten. Dublins Regierungschef Brian Cowen verlangte dafür aber vom EU-Gipfel in Brüssel „zufriedenstellende Zusagen“. So soll der Vertrag durch ein Protokoll ergänzt werden, in dem die anderen Mitgliedstaaten den Iren die Unantastbarkeit der militärischen Neutralität sowie der nationalen Steuergesetzgebung garantieren und den Erhalt des strikten Abtreibungsverbotes zusichern. Diese Punkte gelten als unproblematisch, weil der Reformvertrag diese Themen gar nicht berührt oder sie nicht gegen den Willen eines Landes geändert werden können.
Weitaus gravierender dürfte ein weiteres Versprechen sein, das die Iren gestern einforderten. Demnach will Dublin auch künftig einen Kommissar stellen dürfen. Damit ist die Verkleinerung der Kommission, in die derzeit jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet, ab 2014 vom Tisch. Zwar mahnten auch gestern einige Regierungschefs, dass eine Kommission, die nach den nächsten Erweiterungsrunden 33 Mitglieder und mehr haben könnte, nicht länger arbeitsfähig sein werde, die Verkleinerung gilt aber ohnehin bei vielen inzwischen nicht mehr als tragbar. Ein europäisches Machtzentrum, in dem zumindest zeitweise weder Deutschland, Frankreich oder Großbritannien vertreten wären, würde auf gravierende Probleme stoßen. Auch die Akzeptanz bei den Bürgern dürfte schwinden, wenn Vertreter einiger Staaten in die Belange des eigenen Landes hineinregieren würden.
Für die Europa-Wahl sowie die neue Kommission ab Mitte 2009 hat dieses Zugeständnis an Irland Folgen. So werden am 7. Juni nun zunächst nach den Nizza-Regeln 735 Parlamentarier (derzeit 785) gewählt, die dann nach einem „Ja“ aus Dublin auf 754 aufgestockt würden. Dagegen könnte die Kommission, deren Amtszeit bis zum 30. Oktober läuft, möglicherweise bereits nach den neuen Bestimmungen des Lissabonner Vertrages zusammengesetzt werden und einen Außenminister sowie einen Präsidenten des Europäischen Rates („EU-Präsident“) installieren.
Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben 25 den Lissabonner Vertrag ratifiziert. Es fehlt noch die Zustimmung der Iren und der Tschechen. In Deutschland steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus, Polen wartet noch auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten.
(Von Detlef Drewes / maerkischeallgemeine.de)
12 Dec
Der im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnete EU-Reformvertrag wird nicht wie geplant im Frühjahr 2009 ratifiziert sein. Daran besteht angesichts des gescheiterten Irland-Referendums vom Juni 2008 und Unsicherheiten um die Ratifizierung in Polen und Tschechien in der EU kein Zweifel mehr.
Das bedeutet, dass bei der nächsten Wahl des Europaparlaments im Juni mit Sicherheit noch der 2000 beschlossene «Nizza-Vertrag» der EU gilt. Das Parlament wird dann nur noch 736 statt derzeit 785 Abgeordnete haben. Allerdings sieht das am Donnerstag vom EU-Gipfel beschlossene Verfahren vor, dass sofort nach Inkrafttreten des «Lissabon-Vertrags» diese Zahl noch im Jahr 2010 wieder auf 754 erhöht werden kann.
Die Ratifizierung soll durch ein erneutes Referendum in Irland im kommenden Herbst ermöglicht werden. Diese Volksabstimmung soll mit neuen verbindlichen Zusicherungen an Irland (Keine Auswirkungen des Vertrags auf Neutralität, Steuerpolitik und Abtreibungsrecht) sowie durch einen Verzicht auf die im «Lissabon-Vertrag» enthaltene Verkleinerung der EU-Kommission ermöglicht werden.
Über den künftigen EU-Kommissionspräsidenten soll nach der Wahl zum Europaparlament vom Juni 2009 noch vor der Sommerpause entschieden werden. Unklar bleibt, wann der Kommissionspräsident die anderen Mitglieder seiner Kommission vorschlagen wird. Auf jeden Fall muss dies vor Ende Oktober erfolgen, weil die Amtszeit der neuen Kommission zum 1. November 2009 beginnt.
3 Nov
Volksabstimmung über den EU-Vertrag
Gastkommentar von Max Haller
Die Ratifizierung des EU-Reformvertrages durch die Parlamente der EU schreitet zügig voran. Vor einiger Zeit wurde er von Nationalversammlung und Senat Frankreichs mit hohen Mehrheiten ratifiziert – ein aus der Sicht der normativen Demokratietheorie äußerst bemerkenswertes Ereignis. Es handelt sich beim Reformvertrag ja zu 95Prozent um den gleichen Text wie bei der EU-Verfassung, die von fast 55 Prozent der Franzosen am 29.5.2005 eindeutig abgelehnt worden ist. Dieses Missverhältnis zwischen Skepsis, ja Ablehnung in der Bevölkerung, und Zustimmung, ja Enthusiasmus unter den politischen Eliten ist bei ähnlichen Abstimmungen und Referenden zur EU schon lange zu beobachten. Es ist ein wissenschaftliches Puzzle ersten Ranges, wie eine solche Diskrepanz zustande kommen kann. Zwei Faktoren kann man dafür zur Erklärung heranziehen. Einerseits die Interessen der Eliten – Politiker, Europabeamte, Unternehmer, Lobbyisten – denen die europäische Einigung vielfach direkte Vorteile bringt. Andererseits muss man sagen, dass die von der Integration erbrachten Leistungen nicht dem entsprechen, was vielfach behauptet wird. Man muss hier geradezu von Mythen sprechen. Vier dieser Mythen sollen hier aufgezeigt werden.
Friedenssicherung mit Demokratie
Die Europäische Integration hat den Frieden in Europa seit 1945 gesichert. Diese zentrale Behauptung führender Europapolitiker, etwa von Helmut Kohl, ist einfach nicht stichhaltig. Jede/r Zeithistoriker wird zugeben müssen, dass nach der vernichtenden Niederlage Deutschlands und der militärischen und moralischen Schwächung Frankreichs ein weiterer Krieg zwischen diesen beiden Nationen völlig undenkbar gewesen wäre. Der Abstieg aller europäischen Großmächte zu Mächten zweiter Ordnung war ein weiterer Faktor: Beide Weltkriege sind aus dem Streben (vor allem Deutschlands) nach einer Weltmachtrolle entstanden. Aber den wichtigsten Grund für die lange Friedensperiode in Europa seit 1945 hat Immanuel Kant in seinem berühmten Essay „Über den ewigen Frieden“ schon vor zweihundert Jahren genannt: Demokratisierung ist der beste Schutz vor Krieg, Demokratien führen nie Krieg gegeneinander. Diese von Hunderten neuer politikwissenschaftlicher Studien bestätigte These erklärt nicht nur den Frieden zwischen den Mitgliedern der EU, sondern auch jenen zwischen diesen und allen anderen demokratischen europäischen Ländern, aber auch den Frieden in Nordamerika und zwischen Australien und seinen Nachbarn und die Kehrtwende Japans von einer aggressiven zu einer pazifistischen Nation. Im Übrigen haben demokratisch gesinnte europäische Spitzenpolitiker schon in der Zwischenkriegszeit konkrete Schritte zur Aussöhnung in Europa gesetzt.
Wirtschaftserfolg durch Ostöffnung
Die Europäische Integration hat durch die Ostöffnung entscheidend zum spektakulären wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs seit 1989 beigetragen. Die Tatsache dieses Aufstiegs ist unbestritten und man kann darauf stolz sein. Nur ist es auch hier eindeutig zu widerlegen, dass die EU dazu wesentlich beigetragen hat. Der entscheidende Faktor war vielmehr der Fall des Eisernen Vorhangs. Dieser Fall muss aber als eine eigenständige Leistung der osteuropäischen Intellektuellen und Völker gesehen werden, die sich immer wieder (1953, 1956, 1968, 1989/90) gegen ihre Regimes aufgelehnt und dafür Leib und Leben riskiert haben. Vom Westen wurden sie dabei schmählich im Stich gelassen. Ein höchst einflussreicher EU-Politiker wie Giscard d’Estaing sagte noch zu Gorbatschow, der Westen würde nicht darauf hinarbeiten, die „Ordnung in Osteuropa“ zu stören. Dass es die Aufhebung des Eisernen Vorhangs war, die die Wirtschaft Österreichs beflügelte, zeigt sich auch darin, dass die im Osten so erfolgreichen Unternehmen dort schon lange aktiv waren, bevor diese EU-Mitglieder wurden bzw. dies auch in Ländern sind Russland), von denen nicht anzunehmen ist, dass sie EU-Mitglieder werden. •Der neue Reformvertrag bringt wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf soziale Grundrechte. Dieses auch vom Bundeskanzler hervorgehobene Argument steht aus mehreren Gründen auf sehr schwachen Beinen: 1. Viele dieser Rechte sind nahezu selbstverständlich, und ihre Hervorhebung in Europa Anfang des 21. Jahrhunderts trivial. So wird das Recht auf „Gedankenfreiheit“ postuliert, das Verbot der Sklaverei, das Recht zu arbeiten und eine Familie zu gründen. 2. Die meisten dieser Rechte gibt es bereits in vielen nationalen Verfassungen oder in der von allen EU-Mitgliedern ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention. 3. Die Chance ihrer Durchsetzbarkeit aus der Sicht Betroffener ist extrem gering; bei den meisten dieser Rechte wird nicht festgestellt, dass sie die EU schützen oder durchsetzen will, sondern lediglich, dass sie sie „respektiert“. 4. Die Gültigkeit dieser Rechte wird schließlich entscheidend eingeschränkt, wenn es heißt, dass sie sich ausschließlich auf den Wirkungsbereich der EU beziehen und nicht gelten, sofern sie nationalem Recht widersprechen.
Volksabstimmung nicht sinnvoll
Eine Volksabstimmung für den Reformvertrag ist nicht sinnvoll, weil a) er dafür zu kompliziert ist, b) die österreichische Grundverfassung bereits durch die früheren Verträge wesentlich verändert worden ist. Das zweite Argument ist richtig, setzt aber die Forderung nach einer Volksabstimmung keineswegs außer Kraft. Es ist unbegreiflich, wie wenig lernfähig die (Europa-)Politiker sind. Spätestens seit den negativen Volksabstimmungen zum Maastricht-Vertrag ist bekannt, wie kritisch weite Teile der Bevölkerung gegen diese Form der Integration sind; es sind dies keineswegs nur „alte Frauen“, wie es in der Berichterstattung über die letzte Eurobarometer-Umfrage in manchen Meldungen tendenziös hieß. In allen Ländern, in denen Volksabstimmungen zur EU-Mitgliedschaft bzw. wichtigen Integrationsschritten stattfanden, waren die Pro-Anteile in der Bevölkerung weit niedriger als in den jeweiligen Parlamenten (meist im Verhältnis 40-60% zu 80-100%). Den Höhepunkt an Vernachlässigung (um nicht zu sagen: Missachtung) des Souveräns Volk stellt jedoch die Vorgangsweise nach den eindeutig negativen Voten der Franzosen und Niederländer zur Verfassung für Europa dar. Während Politiker Wahlen normalerweise mit der Aussage beurteilen „Das Volk hat immer Recht“, wurde in diesem Falle nach Motiven der Wähler gesucht, die anscheinend nichts mit der Verfassung zu tun hatten. Es mag stimmen, dass einige Franzosen auch gegen ihren Präsidenten Chirac votierten. Wahlanalysen zeigten aber, dass viele tatsächlich gegen die inhaltliche Ausrichtung dieses Vertrags (zu wirtschaftsliberal, zu militaristisch) waren. In Österreich hat seinerzeit niemand gegen die Schließung von Zwentendorf votiert, weil einige der Abstimmenden Kreisky einen Denkzettel erteilen wollten; bezogen auf die letzte Bundestagswahl müsste man im Geiste dieses Arguments sagen, Dr. Gusenbauer hätte nicht Bundeskanzler werden dürfen, da die Wähler nur Schüssel das Vertrauen entzogen haben, aber bei weitem keine Mehrheit der Wähler die SPÖ oder Gusenbauer wählte.
Ungeeignet für Votum, weil zu kompliziert
Eine so komplizierte Materie wie die EU-Verträge eignet sich nicht für eine Volksabstimmung. Dieses Argument bezeugt besonders deutlich das elitäre Denken, wie es neben hohen Politikern und Beamten auch für Juristen oft typisch ist. (Alle diese drei Gruppen haben – was an sich nicht zu verurteilen ist – ja auch starke Eigeninteressen am Ausbau der EU). Natürlich war die Verfassung sehr kompliziert und ist der jetzige Reformvertrag noch viel komplizierter und unleserlicher. Für eine Volksabstimmung könnte man aber sehr leicht die Grundprinzipien der Verfassung getrennt formulieren und zur Abstimmung vorlegen, Dann könnten die Bürger genauso informiert darüber entscheiden wie Politiker oder sonst wer. Dieser Reformvertrag soll nun durch die nationalen Parlamente gepeitscht werden, wobei Druck ausgeübt wird auf all jene Länder, die eine Volksabstimmung in Erwägung gezogen haben oder ziehen, dies ja nicht zu tun. Mir erscheint dies alles demokratiepolitisch geradezu als Skandal. Es wird damit mittel- und langfristig auch dem Projekt der europäischen Einigung ein Bärendienst erweisen. Die nächste Legitimationskrise der EU wird unzweifelhaft kommen. Eine europaweite Volksabstimmung, die man noch immer machen kann, hätte hier einen Weg eröffnet, der die Kluft zwischen Eliten und Bürgern etwas verringern hätte können.
2 Nov
Wenn die EU am Reformvertrag festhält, scheitert sie. Doch das Nein der Iren kann die Debatte eröffnen, die so lange gemieden wurde.
Von Hans-Peter Martin
Als überzeugter Europäer kann man sich über das "Nein" der Iren bei der Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag nur freuen. Denn ein "Ja" hätte diesen völlig unverständlichen und unzulänglichen Paragraphen-Wirrwarr in Stein gemeißelt. 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten hatten zuvor schon den Vertrag durch ihre nationalen Parlamente gewinkt, der Rest schien Formsache, selbst Großbritannien zog vergangenen Mittwoch mit. Damit wäre aber das einstmals so ehrgeizige "Projekt Europa" wie von einer granitschweren Grabplatte unter die Erde gedrückt worden, auf Jahrzehnte ohne Möglichkeit auf Wiederbelebung.
Der neue Reformvertrag segnet ab und legitimiert, was leidenschaftlichen Europa-Anhängern ein Greuel ist: die aberwitzige Bürokratie, die allseits berüchtigte Regelwut fernab von Bürgerinteressen, Entscheidungsfindung hinter geschlossenen Türen und vor allem eine entrückte Politikelite, die nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch verschafft der Lissabon-Vertrag einer sozialen oder ökologischen EU-Dimension keinen tauglichen Rahmen. Und es kann sogar schlüssig begründet werden, dass das Vertragswerk den geopolitischen Interessen Europas durch seine Inkonsequenz eher schadet als nützt.
Natürlich war dieser Text ein Kompromiss. Doch er verschlimmbesserte die ursprüngliche EU-Verfassung, die 2005 an Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Was die Demokratie betrifft, wagen sich EU-Verfassung und Lissabon-Vertrag kaum über das 19. Jahrhundert hinaus. Wie zu k. u. k. Zeiten sind die Regierenden – im Wien von einst die Minister, im Brüssel von heute die Kommissare – nur allesamt oder gar nicht durch das Parlament zu entlassen, die Volksvertretung in Straßburg verfügt nicht einmal über ein Initiativrecht für Gesetze.
Der Anführer der "Nein"-Kampagne in Irland, der bürgerliche Selfmade-Multimillionär Declan Ganley, mag zwar etwas populistisch formulieren, doch seine Argumente wecken auf: "Wenn man einige Minuten braucht, um die demokratische Legitimität etwa des Ratspräsidenten zu erklären, der in Zukunft für zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs bestimmt werden soll, die wiederum fast nirgendwo in Europa direkt gewählt werden, so ist dies keine Volksherrschaft. Und wenn der neue europäische Präsident dann nach China reist und dort über Menschenrechte und Demokratie spricht: Was kann er antworten, wenn er in Peking gefragt wird, mit wie vielen Stimmen und von wem er eigentlich selbst gewählt wurde?"
Leider blockiert in Deutschland noch ein weit verbreitetes EU-Tabu in Politik und Medien das Thema Europa. Zugespitzt heißt dies: Die Europäische Union hat gut zu sein, weil sie als Friedensprojekt und Binnenmarkt den Rückfall in Nationalstaaterei und Protektionismus verhindert. EU-Kritiker sind hingegen böse, sogar wenn sie eklatante Missstände ans Tageslicht bringen. Beherrscht vom historischen Trauma der zwei Weltkriege, findet so das sprichwörtliche Kind aus Andersens Märchen, das die Nacktheit des Kaisers beim Namen nennt, zwischen Nordsee und Schwäbischem Meer kaum Gehör – selbst wenn es sich dabei um den ehemaligen, aber noch sehr munteren Spitzenrepräsentanten des Staates handelt. Roman Herzog war es, der ausgerechnet zu Beginn der letzten deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2007 die tiefen Wunden der EU offenlegte.
"Die institutionellen Strukturen der EU leiden in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung", schrieb Herzog, der sich auch auf seine Erfahrungen als Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stützen kann. Der EU-Reformvertrag von Lissabon, so Herzog, damals noch "Verfassungsvertrag" genannt, "verfestigt die Defizite, die an den Grundfesten der EU rühren . . . Es stellt sich sogar die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann."
84 Prozent der deutschen Rechtsakte stammen inzwischen aus Brüssel, wie eine Untersuchung des Bundesjustizministeriums für die Jahre 1998 bis 2004 ergab. Und dabei geht es keineswegs, wie Relativierer gerne verbreiten, vornehmlich um Untergeordnetes. EU-Umweltrichtlinien und Binnenmarktgebote etwa haben die Gesellschaftsordnungen in der gesamten EU nachhaltig verändert. Noch ernster ist das sogenannte "Spiel über Bande". Da werden etwa Gesetzesvorhaben, die in Berlin oder Wien am Arbeitsminister oder dem nationalen Parlament scheitern würden, diskret vorab in Brüssel eingespeist und vom EU-Ministerrat der Umweltminister einfach beschlossen.
So werden die nationalstaatlich Zuständigen ausgehebelt, die EU-Richtlinien und Verordnungen müssen umgesetzt werden. Doch im Brüsseler Schattenreich agieren bisweilen sehr fragwürdige EU-Beamte. Allein 3000 beratend einflussreiche Arbeitsgruppen zählt die EU-Kommission, bestückt vor allem mit Großlobbyisten. Vergeblich bemühte sich der dänische Europaparlamentarier Jens-Peter Bonde jahrzehntelang, wenigstens die Namen der Mitglieder dieser Gremien zu erfahren. Als er im Mai in Rente ging, war das Aufatmen in den Amtsstuben unüberhörbar.
Das irische "Nein" erzwingt nun eine europaweite Entscheidung: Will man wirklich so weiterwursteln und bei den Völkern immer weiter an Akzeptanz verlieren – oder wagt man endlich den großen Wurf? Der österreichische Ökonom und Nobelpreisträger Joseph Schumpeter entwickelte vor sieben Jahrzehnten das Konzept der "schöpferischen Zerstörung" für die Wirtschaft. Jetzt schlägt dafür die Stunde in der europäischen Politik.
Denn so wahr es ist, dass bei Volksabstimmungen der EU-Reformvertrag von Lissabon in den meisten Mitgliedstaaten abgelehnt würde, so sehr trifft auch zu, dass die Bürgermehrheit fast überall proeuropäisch eingestellt ist. Europaweit glauben oft nur noch 20 Prozent, dass ihre Stimme in der EU zählt. Doch ein gemeinsames Europa wollen zwei Drittel der Wähler. Das ist die Chance für eine vorbildliche Bürgerdemokratie in Europa, für eine Demokratie der Extraklasse.
Die bisherige europäische Entscheidungsmethode Jean Monnets hat ausgedient, das aufgesetzte EU-Elitenprojekt mit seiner lähmenden und empörend verschwendungssüchtigen Bürokratie muss entsorgt werden. Wozu etwa verdienen EU-Beamte im Durchschnitt das Doppelte im Vergleich zu ihren nationalen Kollegen, wozu – mit Ausnahme ganz weniger Kernbereiche – überhaupt noch Beamte?
Befreit vom Brüsseler Ballast, wird ein demokratischer Aufbruch aus der politischen Mitte der Gesellschaft heraus möglich. Jetzt lässt sich endlich die grundsätzliche Europa-Debatte führen, die so lange gemieden wurde. Welches Europa brauchen und wollen wir, und wozu? Das Ziel: eine entwickelte europäische Demokratie mit Strahlkraft für das 21. Jahrhundert – mit Gewaltenteilung und einem Zweikammersystem. Das Europäische Parlament muss endlich das Initiativrecht für Gesetze erhalten, Kommissare einzeln wählen und abwählen können. Und was spricht tatsächlich gegen einen europaweit gewählten Präsidenten?
Unverzichtbar ist auch ein Rechnungshof mit Biss, der nicht nur die Ordnungsmäßigkeit von Abrechnungen prüft. Gesetzgebung und Verwaltung würden endlich vollständig transparent. Und jedes Handeln unterläge dem Subsidiaritätsprinzip. Entscheidungen werden damit, anders als es bisher de facto der Fall ist, möglichst nahe am Bürger getroffen. All dies lässt sich in einen knappen Grundlagenvertrag gießen, angeleitet vom Besten aus der amerikanischen Verfassung und dem deutschen Grundgesetz..
Erarbeitet würde ein solcher Text per Internet mit historisch beispielloser Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Europas, gerade der jungen Generation. Da mag es sogar verschiedene Entwürfe geben, die zur Abstimmung gestellt werden. Mitglied dieser neuen Europäischen Gemeinschaft wird, wer zustimmt. Die alte EU bliebe bestehen, aber im Wesentlichen als Auslaufmodell. Als neue europäische Hauptstadt bieten sich Kopenhagen oder Prag an. Oder auch Straßburg, befreit vom aberwitzigen Wanderzirkus des bisherigen Europäischen Parlaments zwischen Brüssel, Luxemburg und dem Elsass.
Auf dem EU-Gipfeltreffen in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs stattdessen zu einem trotzigen, geradezu bürgerverachtenden "Augen zu und durch" entschieden. Indem sie den irischen Bürgerentscheid absichtsvoll ignorieren, wird genau das gefördert, was sie bekämpfen müssten: Politikverdrossenheit und Europamüdigkeit. Die Ernte werden linke Verführer wie Oskar Lafontaine und Klone des rechten Österreichers Jörg Haider quer durch den Kontinent einfahren, spätestens bei der Europawahl im Juni 2009.
Das "Weiter so" wird scheitern. Es führt in eine große europäische Lähmung, auch zum Rückfall in nationalstaatlichen Chauvinismus. Richtig interpretiert, ist das "Nein" der Iren jedoch eine Jahrhundertchance für Europa. Es eröffnet die Möglichkeit zu einer ungeahnt kühnen europäischen Demokratie.