Europawahl 2009
Author: admin
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Nov
Vom 4. bis 7. Juni 2009 findet die Wahl zum Europäischen Parlament das siebte Mal statt. Zum ersten Mal nehmen Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten an der Europawahl statt, rund 375 Millionen EU-Bürger werden im Juni 2009 wahlberechtigt sein. Das alle fünf Jahre gewählte Europäische Parlament repräsentiert damit die zweitgrößte Demokratie der Welt. Nur in Indien sind bei den Wahlen mehr Wahlberechtigte aufgerufen, in einer allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahl eine parlamentarische Vertretung zu wählen.
In Deutschland und Österreich wird am Sonntag, den 7. Juni 2009 gewählt.
Die erste Direktwahl des Europäischen Parlamentes fand 30 Jahre zuvor im Jahre 1979 statt. Damals gehörten nur 9 Mitgliedsstaaten zur Europäischen Gemeinschaft (EG) – die EU gab es noch nicht, diese wurde erst 1992 gegründet. Vor 1979 existierte zwar auch schon ein Europäisches Parlament, welches aber nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde. Es waren die nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten, die ihre eigenen Abgeordneten ins Europäische Parlament entsandten; diese waren dann nationale und Europaabgeordnete zugleich.
Seit der Europawahl im Jahre 2004 gibt es eine klare Trennung: Ein Abgeordneter ist entweder Mitglied des Europäischen Parlamentes oder Abgeordneter eines nationalen Parlamentes, beides zusammen ist unvereinbar.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind in ihren Grundzügen im sogenannten Direktwahlakt auf EU-Ebene harmonisiert. Die Mehrzahl der Regeln für Stimmabgabe und Wahl ist jedoch nach wie vor von Land zu Land verschieden: Insbesondere die Wahltermine und -zeiten, die Einteilung der Wahlkreise, die Bedingungen für das aktive Wahlrecht, die Frage der Altersgrenze für die Wählbarkeit der Kandidaten und die Sperrklauseln für die Parteien. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat sich für einen einzigen Wahlkreis auf seinem Staatsgebiet entschieden. Andere Mitgliedstaaten wie Irland, das Vereinigte Königreich, Italien, Belgien, Polen und Frankreich haben mehrere Wahlkreise.
Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 saßen bis Januar 2007 736 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 erhöht sich die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten vorübergehend, nämlich bis zur Europawahl 2009 auf insgesamt 785. Im Fall des Inkrafttretens des "Reformvertrag von Lissabon" vor der Europawahl 2009 würde sich die Sitzverteilung ändern, da dieser eine Obergrenze der Abgeordnetenzahl auf 750 Sitze festlegt (zuzüglich eines Sitzes für Italien entsprechend dem EU-Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2007). Sollte der Reformvertrag scheitern oder erst nach der Europawahl 2009 in Kraft treten, würde sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament von derzeit 785 auf 736 für 27 Mitgliedstaaten reduzieren – wie es in dem Vertrag von Nizza in der Fassung der Beitrittsverträge vorgesehen ist.
Abgelegt in: EU-Wahl 2009