Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle fünf Jahre statt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. In allen deutschsprachigen EU-Ländern wird am Sonntag, 7. Juni 2009, gewählt.
Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht.
Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt nach jeweils nationalen Listen gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in dem Land ihres Wohnsitzes. Hierfür ist es notwendig, in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen zu sein. Im EU-Ausland lebende Bürger können dabei alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Während das Alter für das aktive Wahlrecht EU-weit bei 18 Jahren liegt, unterscheidet sich das Alter für den Erwerb des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) je nach der nationalen Regelung des Herkunftsstaates. Während die meisten EU-Bürger bereits ab 18 Jahren gewählt werden können, sind beispielsweise Italiener und Zyprer erst mit 25 wählbar.
 
 
Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen Parteien vorbehalten. Nach der Wahl können sich diese an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen; die Gründung einer Fraktion erfordert derzeit mindestens 19 Abgeordnete aus sechs verschiedenen Mitgliedsländern. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch als Fraktionslose erfüllen. Dies bedeutet für den Abgeordneten eine größere Unabhängigkeit, erschwert ihm aber auch die Tätigkeit. So können beispielsweise üblicherweise nur Fraktionen Änderungsanträge zu Gesetzesentwürfen einbringen; ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu mindestens 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.
Seit Anfang der neunziger Jahre (insbesondere durch den Vertrag von Maastricht 1992) hat die Macht des Europäischen Parlaments gegenüber anderen EU-Institutionen, etwa dem Ministerrat deutlich zugenommen. Allerdings besitzt es noch immer weniger Einfluss als nationale Parlamente gegenüber nationalen Regierungen: So werden etwa Regierungschefs auf nationaler Ebene meist vom Parlament gewählt, während der Präsident der Europäischen Kommission vom Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, ernannt und vom Europaparlament lediglich bestätigt wird. Der Europäische Rat „berücksichtigt“ dabei die Ergebnisse der vorhergehenden Europawahlen, sodass üblicherweise der Kommissionspräsident derjenigen Parteigruppe angehört, das im Europaparlament die stärkste Fraktion stellt. Die Parteien können jedoch nicht vor der Wahl bereits Spitzenkandidaten für die Kommissionspräsidentschaft aufstellen.
Die Wahl nach nationalen Listen und das Fehlen gesamteuropäischer Spitzenkandidaten führen dazu, dass im Wahlkampf vor Europawahlen häufig nicht europäische, sondern nationale Themen vorherrschend sind. Zugleich gelten sie als Gründe dafür, dass trotz der gestiegenen Bedeutung des Europäischen Parlaments seit 1979 die Wahlbeteiligung bei Europawahlen immer weiter zurückgegangen ist und in fast allen Mitgliedsländern weit niedriger ausfällt als bei nationalen Parlamentswahlen. Von dieser niedrigen Wahlbeteiligung profitierten dabei in manchen Mitgliedsländern auch populistische oder extremistische Gruppierungen, die Sitze im Europaparlament erzielten.
Wahlsysteme
Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Fast alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab – auch im Vereinigten Königreich und Frankreich, in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt – allerdings mit starken lokalen Unterschieden. Im Vertrag von Nizza vom 1. Februar 2003 [Artikel 190, Absatz 4] ist jedoch das Ziel einer einheitlichen Wahlordnung ausgedrückt: „Das Europäische Parlament arbeitet einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten aus. Der Rat erlässt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme“
Das Wahlsystem in Deutschland
Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Bundesrepublik bildet einen einzigen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.
Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, wobei nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben („Sperrklausel“). Die Wahllisten sind geschlossen; d. h. die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei der Kommunalwahl nicht die Reihenfolge bestimmen.
Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Das Wahlsystem in Österreich
Die Europawahlen in Österreich erfolgen als Verhältniswahl, wobei das ganze Land einen einzigen Wahlkreis bildet. Die Wähler wählen eine Liste, sie können aber zusätzlich auch einem bestimmten Kandidaten auf dieser Liste wählen, wodurch dieser seine Position in der Liste verbessern kann (Vorzugsstimme). Die Sitzverteilung erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren, mit einer Sperrklausel für alle Listen, die weniger als 4% der Gesamtzahl der Stimmen erreicht haben. Das passive Wahlrecht wird mit 18 Jahren erreicht.
 
Quelle : Wikipedia